Änderungsabnahmen

4.1.1

Veränderungen an Ihrem Fahrzeug können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Damit das nicht passiert, informieren wir Sie gerne und führen ggf. die vorgeschriebene Änderungsabnahme durch. Beim Erwerb von Teilen sollten Sie unbedingt darauf achten, daß ein gültiges Prüfzeugnis für das Bauteil vorhanden ist. Das Fahrzeug, an dem der Umbau stattfinden soll, muß exakt im Verwendungsbereich des Prüfzeugnisses aufgeführt sein.

Gültige Prüfzeugnisse sind:

  • Teilgutachten
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
  • Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
  • EG-Genehmigung
  • ECE-Genehmigung

Ungültige Prüfzeugnisse:

  • Prüfberichte
  • Mustergutachten